
taz (tazgezwitscher): Einen Link im Artikel des Heise-Verlags hat die Musikindustrie bis vors Verfassungsgericht verfolgt - und scheitert http://t.co/mhS14Uby
Nach Auffassung der zuständigen Richter liegt trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen … der beiden Internetseiten keine unlautere Nachahmung vor. … Diese komme [schon] deswegen nicht in Betracht, weil zum Zeitpunkt der Markteinführung von StudiVZ in Deutschland im November 2005 der Konkurrent Facebook noch nicht den erforderlichen Bekanntheitsgrad auf dem deutschen Markt hatte. Denn Facebook richtete sich bis September 2006 – ausschließlich in englischer Sprache – nur an nordamerikanische Studenten und Schüler. Erst seit März 2008 existiert eine deutschsprachige Version. (…)
-Landgericht Köln (2009) - falls sich jemand für Rechtsgeschichte interessiert; ist ja immerhin schon fast drei Jahre her