
taz (tazgezwitscher): Einen Link im Artikel des Heise-Verlags hat die Musikindustrie bis vors Verfassungsgericht verfolgt - und scheitert http://t.co/mhS14Uby
Nach Auffassung der zuständigen Richter liegt trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen … der beiden Internetseiten keine unlautere Nachahmung vor. … Diese komme [schon] deswegen nicht in Betracht, weil zum Zeitpunkt der Markteinführung von StudiVZ in Deutschland im November 2005 der Konkurrent Facebook noch nicht den erforderlichen Bekanntheitsgrad auf dem deutschen Markt hatte. Denn Facebook richtete sich bis September 2006 – ausschließlich in englischer Sprache – nur an nordamerikanische Studenten und Schüler. Erst seit März 2008 existiert eine deutschsprachige Version. (…)
-Landgericht Köln (2009) - falls sich jemand für Rechtsgeschichte interessiert; ist ja immerhin schon fast drei Jahre her
Aus Schleswig Holstein kommt der erste konkrete Angriff auf die Einbindung des “i like” Buttons von Facebook. Medien und Juristen werden das Thema nun vermutlich verstärkt erörtern.
Für Seitenbetreiber unangenehm, will doch fast niemand auf den Dienst verzichten, gleichzeitig fürchtet insbesondere der online-Mittelstand teure Abmahnungen.
Ich habe es befürchtet, da ist es, das nächste große Thema für den Datenschutz…

Es wird etwas verwirrend: Ist es möglich, jemandem auf facebook zu folgen? (Ja) Auch wenn er nur auf Google+ twittert? (Nein) Aber man kann den tweed von jemandem mobil folgen, ohne eine Twitter App verwenden zu müssen? (Ja Jein, nicht auf RIM-Geräten) Aber meine Google BUZZ-Post lassen sich nach wie vor…nun, egal - auch auf facebook kann man nun Nachrichten von Menschen folgen, die man nicht kennt. Da der Datenschutz in Deutschland sich gerade mit Google müde getobt hat, ist vielleicht in der nächsten Zeit erst mal Ruhe.
Dann dürfte aber bald ein altes Thema neuen Auftrieb erhalten: Ist die Verwendung des facebook-like-Buttons datenschutzrechtlich wirklich unbedenklich? Wer mal ausgeruht das Gesetz und die facebook Bestimmungen übereinander gehalten hat, der kann nur zu dem Schluss kommen: Wohl kaum. Damit wäre die nächste Runde eröffnet, die praktische Relevanz dieser Diskussionen kann man allerdings gar nicht unterschätzen.