Posts tagged "datenschutz"

Datenschutz III: Wer möchte, kann sein komplettes Surfverhalten jetzt auch bei Amazon protokollieren lassen. Allerdings braucht es dafür ein Kindle Fire und ein wenig Geduld (das Gerät erscheint erst im November, USA only). Ich bin gespannt, ob auch das wieder Diskussionen auslöst, oder ob langsam Müdigkeit einkehrt, angesichts der Bereitschaft der Nutzer, die Warnungen aus der Datenschutz-Fraktion in den Wind zu schlagen. Neu ist das Konzept des Amazon-Browsers “Silk” (ein zentraler Rechner nimmt den Browsern Arbeit ab) übrigens nicht, aber nun gut. 

(Quelle: amazonsilk.wordpress.com)

Dann kann es ja losgehen. Keine gute Nachricht für Webseitenbetreiber.

Aus Schleswig Holstein kommt der erste konkrete Angriff auf die Einbindung des “i like” Buttons von Facebook. Medien und Juristen werden das Thema nun vermutlich verstärkt erörtern.

Für Seitenbetreiber unangenehm, will doch fast niemand auf den Dienst verzichten, gleichzeitig fürchtet insbesondere der online-Mittelstand teure Abmahnungen.

facebook sammelt auch, wenn man ausgeloggt ist. #wieüberraschend #sarcasm

Ich habe es befürchtet, da ist es, das nächste große Thema für den Datenschutz…

Es wird etwas verwirrend: Ist es möglich, jemandem auf facebook zu folgen? (Ja) Auch wenn er nur auf Google+ twittert? (Nein) Aber man kann den tweed von jemandem mobil folgen, ohne eine Twitter App verwenden zu müssen? (Ja Jein, nicht auf RIM-Geräten) Aber meine Google BUZZ-Post lassen sich nach wie vor…nun, egal - auch auf facebook kann man nun Nachrichten von Menschen folgen, die man nicht kennt. Da der Datenschutz in Deutschland sich gerade mit Google müde getobt hat, ist vielleicht in der nächsten Zeit erst mal Ruhe.
Dann dürfte aber bald ein altes Thema neuen Auftrieb erhalten: Ist die Verwendung des facebook-like-Buttons datenschutzrechtlich wirklich unbedenklich? Wer mal ausgeruht das Gesetz und die facebook Bestimmungen übereinander gehalten hat, der kann nur zu dem Schluss kommen: Wohl kaum. Damit wäre die nächste Runde eröffnet, die praktische Relevanz dieser Diskussionen kann man allerdings gar nicht unterschätzen.

Es wird etwas verwirrend: Ist es möglich, jemandem auf facebook zu folgen? (Ja) Auch wenn er nur auf Google+ twittert? (Nein) Aber man kann den tweed von jemandem mobil folgen, ohne eine Twitter App verwenden zu müssen? (Ja Jein, nicht auf RIM-Geräten) Aber meine Google BUZZ-Post lassen sich nach wie vor…nun, egal - auch auf facebook kann man nun Nachrichten von Menschen folgen, die man nicht kennt. Da der Datenschutz in Deutschland sich gerade mit Google müde getobt hat, ist vielleicht in der nächsten Zeit erst mal Ruhe.

Dann dürfte aber bald ein altes Thema neuen Auftrieb erhalten: Ist die Verwendung des facebook-like-Buttons datenschutzrechtlich wirklich unbedenklich? Wer mal ausgeruht das Gesetz und die facebook Bestimmungen übereinander gehalten hat, der kann nur zu dem Schluss kommen: Wohl kaum. Damit wäre die nächste Runde eröffnet, die praktische Relevanz dieser Diskussionen kann man allerdings gar nicht unterschätzen.

Die Aufregung um Google Analytics und den Schutz der bei der Nutzung entstehenden Daten hat gute Chancen, endlich abzuflauen. Sowohl Entstehung als auch Ablauf und Ende der Diskussion in Deutschland sind weder für die staatlichen Stellen ein tolles Ergebnis, noch für die Anwender ein Gewinn.
Die Rechtslage vor diesem digitalen Münsteraner Frieden (Danke an mks) ist in einem Umfang problematisiert worden, der in keinem Verhältnis zur Bedeutung der Angelegenheit stand. Keine einzige seriöse Stelle hat wegen der bisherigen Verwendung eine erfolgreiche Abmahnung ausgesprochen, kein mir bekanntes Unternehmen einem Unterlassungsverlangen nachgegeben.
Die gefundene Einigung (man muss die Geduld der Amerikaner bewundern) ist für Firmen und Anwender unpraktisch und sie bleibt rechtlich zweifelhaft.

Die Aufregung um Google Analytics und den Schutz der bei der Nutzung entstehenden Daten hat gute Chancen, endlich abzuflauen. Sowohl Entstehung als auch Ablauf und Ende der Diskussion in Deutschland sind weder für die staatlichen Stellen ein tolles Ergebnis, noch für die Anwender ein Gewinn.

Die Rechtslage vor diesem digitalen Münsteraner Frieden (Danke an mks) ist in einem Umfang problematisiert worden, der in keinem Verhältnis zur Bedeutung der Angelegenheit stand. Keine einzige seriöse Stelle hat wegen der bisherigen Verwendung eine erfolgreiche Abmahnung ausgesprochen, kein mir bekanntes Unternehmen einem Unterlassungsverlangen nachgegeben.

Die gefundene Einigung (man muss die Geduld der Amerikaner bewundern) ist für Firmen und Anwender unpraktisch und sie bleibt rechtlich zweifelhaft.