1. (…) Nach Auffassung des Landgerichts sind die entsprechende Werbepraxis von Facebook und die verwendeten Klauseln mit wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen sowie den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht vereinbar. (…)
  2. Entweder würde ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger Handlungen erfassen, die schon bisher vom Urheberschutz erfasst sind. […] In einem solchen Fall wäre ein neues Leistungsschutzrecht überflüssig.

    Oder das Leistungsschutzrecht erweitert den ausschließlichen Rechtsschutz in Bezug auf redaktionelle Beiträge und Nachrichten. In diesem Fall [verletzt es internationale Konventionen zur Meinungsfreiheit.].

    Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, 2010

    (Quelle: grur.org)

  3. Wir sind umgezogen.

    Unser neues Berliner Büro ist in der Wallstraße 15a, 10179 Berlin.

    (Quelle: g.co)

  4. Amazons SWF und die Folgen für API-Nutzer

    Mit dem Launch von seinem neuen Service SWF (Amazon Simple Workflow Service) geht Amazon einen weitern Schritt auf Unternehmen zu, die keine Lust auf eigene technische Systeme haben (und den Schmerz, diese zu skalieren).

    http://aws.amazon.com/de/agreement/#

  5. Nachfrage ohne Angebot = Piraterie

    Die BBC hat eine sehr erfolgreiche Serie produziert, es allerdings nicht besonders eilig mit der Lizenzierung in andere Länder. Die Fans im Ausland nehmen das als Rechtfertigung für illegale Downloads (siehe Link). Man muss sich fragen wie oft sich dieses Muster noch wiederholen wird, bis die Vertriebsstrukturen in allen Branchen angepasst werden.

  6. Apple Online Store in Deutschland zeitweise ohne ältere iCloud Produkte

    Motorola setzt sich vor Gericht im Eilverfahren durch: Patente seien verletzt. Apple findet das unfair. #glashaus #steine Im Kern geht es um die Frage, zu welchen Konditionen Motorola die Nutzung alter Mobilfunk-Erfindungen erlauben muss.